Eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist gesetzlich verankert. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg aus. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich zwischen einer Kapitallebensversicherung, einer klassischen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu entscheiden. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt, d. h., dass die Leistungen im Erlebens- oder im Todesfall an die versicherte Person bzw. seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Prinzipiell hat jeder, die sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und sollte die staatliche Förderung auch in Anspruch nehmen.