Eine Lebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Somit sichert sie zum einen die Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherungsnehmers finanziell ab, wenn dieser während der Vertragslaufzeit verstirbt (Todesfall). Der Versicherer zahlt in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Überlebt hingegen die versicherte Person das Ablaufdatum des Vertrages (Erlebensfall), so bekommt diese den Versicherungsbetrag als „Altersvorsorge“ ausgezahlt.