Die Pflegeversicherung kann als Parallele zur Krankenversicherung gesehen werden. Der Versicherer zur Krankenversicherung ist Träger der Pflegeversicherung. Aber anders als in der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber die Leistungen und Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung streng reglementiert. Daher gibt es keine Unterschiede zwischen der gesetzlich-sozialen Pflegepflichtversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. Sie umfasst häusliche und stationäre Pflegeleistungen. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, das heißt auf Wunsch kann sich der Versicherte im Pflegefall von professionellen Pflegekräften helfen lassen oder seine Pflege selbst sicherstellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen und eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen.