Die Privathaftpflichtversicherung deckt unvorsätzliche Sach-/ Personen-/ und Vermögensschäden ab, die von einem Versicherungsnehmer anderen Dritten zugefügt werden. Dabei wird die Haftpflichtversicherung individuell auf den Versicherungsnehmer angepasst. Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.
Je nach Versicherungsnehmer ist es sinnvoll weitere Leistungen in die Versicherung mit einzuschließen.
Da Kinder unter 7 Jahren noch nicht deliktfähig sind, können diese bei Sach-/ Personen-/ oder Vermögensschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden, jedenfalls solang die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Sinnvoll ist hier ein solches Risiko explizit in der Privathaftpflichtversicherung mit einzuschließen und seine deliktunfähigen Kinder mit zu versichern.
Eine Forderungsausfalldeckung kommt für einen verursachten Schaden auf, der von einer Person hervorgerufen worden ist, die selbst nicht im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung und aufgrund ihrer finanziellen Situation zahlungsunfähig ist.
Der Verlust oder das Abhandenkommen eines Schlüssels, unabhängig davon, ob es ein von Dritten überlassener, privater Schlüssel oder gar ein beruflicher Schlüssel ist, kann teuer werden. Insbesondere dann, wenn es sich um einen Generalschlüssel oder eine Codekarte handelt und die ganze Schließanlage ausgewechselt werden muss. Für solche Fälle gibt es die Zusatzversicherung der sogenannten Schlüsselschäden. Hier erstattet der Versicherer im Rahmen der „Deckungssumme für Schlüsselschäden“ dem Versicherungsnehmer einen vertraglich festgelegten Betrag für entstandene Kosten.