Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, welcher ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt. Unter anderem deckt die Versicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten, Kosten des Gegners, falls der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss, sowie Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare. Zudem werden ebenso Strafkautionen übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.