Nach dem BGB sind Tierhalter für die Schäden Ihrer Tiere haftbar und dies in unbegrenzter Höhe. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensansprüchen Dritten gegen Ihn, die auf Grund seiner Tierhaltung entstehen können. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z.B. Hunde; Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.
Zudem sollte man über eine zusätzliche Kranken- und/oder OP-Versicherung für sein Tier nachdenken, um unvorhersehbar hohe Kosten zu vermeiden und jederzeite eine bestmögliche Behandlung für sein Tier gewährleisten zu können.